Hierfür steht Ihnen die Spendenplattform WirWunder der Sparkasse Nienburg zur Verfügung.
Ein Verein ist ein Zusammenschluss,
Sowohl der rechtsfähige als auch der nicht rechtsfähige Verein kannTräger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben.
Unterschiede zwischen rechtsfähigem ( eingetragenen) und nicht rechtsfähigem (nicht eingetragenen) Verein bestehen jedoch beim Haftungsrecht:
Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Nienburg bietet Ihnen mit einem Vereinskonto Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert.
Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.
Rechtfähiger Verein:
Unterschriebenes Wahlprotokoll und neuen Vereinsregisterauszug einreichen. Legitimationsunterlagen für neue Verfügungsberechtigte und vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder einreichen.
Nicht rechtsfähiger Verein:
Unterschriebenes Wahlprotokoll und aktuelle Legitimationsunterlagen für alle involvierten Personen einreichen.
Ja, dazu empfehlen wir unsere Sparkassen-App.
Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten.
Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das Elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.
Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.
Online-Banking mit pushTAN
Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden.
Online-Banking mit chipTAN
Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann im Sparkassen-Shop erworben werden.
Die Einrichtung der App Sparkasse ist selbsterklärend und kann mit Hilfe der Onlinebanking Zugangsdaten in wenigen Minuten erledigt werden.
Weitere Informationen zum pushTAN-Verfahren finden Sie hier.
Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.
Der Vorstand ist das Vertretungsorgan des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je nach Satzung des Vereines kann der vertretungsberechtigte Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen gemeinsam bestehen.
Für alle Fragen rund um das Thema Vereine stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer +49 5021 969-0 oder per E-Mail verein@sparkasse-nienburg.de zur Verfügung.
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